Erbschaftsteuer sicher erklären, Risiken vermeiden
Kompetente Rechtsberatung im Erbschaftsteuerrecht mit langjähriger Erfahrung durch unserer Steueranwälte und Fachanwalt für Steuerrecht. Gerichtlich und außergerichtlich vertreten wir Sie bundesweit gegenünber allen Finanzämtern, setzten Ihre Rechte interessengerichtet durch und wehren unberechtigte Steuerforderungen der Finanzbehörden ab. Unser umfassendes Kompetenzspektrum umfasst alle Themen der Erbschaftsteuer, u.a. Erhebung und Bemessung der Erbschaftsteuer, Befreiung der Erbschaftsteuer, Besteuerung von Betriebsvermögen, Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten, Stundung, Steuergestaltung/ Vermeidung, Anzeigepflicht des Erwerbs, Mitwirkungspflichten in Steuerverfahren, Verfahren bei Finanzämtern, Verfahren bei Finanzgerichten, sowie alle weitern Themen der Erbschaftssteuer.
Erbschaftsteuerrecht aus Berlin und online
Die Besteuerung der Erbschaft richtet sich in Deutschland nach dem Modell der Erbanfallsteuer. Entscheidend für diese Besteuerung ist nicht die Höhe des Nachlasses, sondern gemäß § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherungen des einzelnen Erwerbers. Besonders berücksichtigt werden nach § 15 ErbStG die persönlichen Verhältnisse des Erben zum Erblasser, insbesondere der Verwandtschaftsgrad. So werden den Erben Freibeträge zugesprochen, die nicht steuerungspflichtig sind.
Ausgewählte Themen zum Erbschaftsteuerrecht:
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Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei
(Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) - Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
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Berlin, online und bundesweit.
Ausgewählte steuerrechtliche Fälle
Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht sind wir umfassend in allen wichtigen Gebieten des Steuerrechts tätig. Wir haben z.B. die folgenden Fälle betreut:
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Anwälte für Erbschaftsteuerrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Beratung zur Erbschaftsteuer, individuell und professionell durch erfahrene Anwälte und Fachanwalt für Steuerrecht. Konzeption von maßgeschneiderten Lösungen. Umfassende Vertretung im Rechtsstreit mit den Finanzämtern.
Ansprechpartner:
Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz
sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)
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