Einfach gut beraten im Verlagsrecht

Verlagsrecht auf höchstem Niveau! Kompetent mit langjähriger Erfahrung beraten unsere Anwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht zu allen Themen des Verlagsrechts. Mit hoher Präzision entwerfen wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Fragestellungen und vertreten sowohl Autoren als auch Verlage außergerichtlich und bei Bedarf auch im Rechtsstreit vor Gericht. Unser umfassendes Beratungsspektrum umfasst u.a. die Themen Verlagsgesetz, Inhalte des Verlagsvertrags, z.B. Laufzeiten und Honorare, Musikverlagsvertrag, Rechte und Pflichten des Verlegers oder Rechte und Pflichten des Urhebers. Auch bei allen sonstigen Themen des Verlagsrechts beraten wir Sie als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht schnell, kompetent und präzise.
Verlagsrecht aus Berlin
Das Verlagsrecht ist gem. § 8 VerlG das ausschließliche Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur oder der Tonkunst. Dieses Recht wird dem Verleger vom Verfasser / Urheber vertraglich eingeräumt. Welchen genauen Inhalt diese Verträge haben, regelt zunächst das Verlagsgesetz. Alternativ können die Vertragsparteien auch eigene Regelungen in einem individuellen Verlagsvertrag treffen. Die Regeln eines vom Gesetz abweichenden Verlagsvertrages haben regelmäßig Vorrang. In der Praxis sind spezielle Verlagsverträge üblich, welche die gesetzlichen Regeln verdrängen.
Ausgewählte Themen zum Verlagsrecht:
Seit 2003 einfach gut beraten.
Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei
(Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) - Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
- Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
- WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte
Berlin, online und bundesweit.
Ausgewählte Fälle
Als Fachanwaltskanzlei für Medienrecht sind wir umfassend im Medien- und Verlagsrecht tätig. Wir haben z.B. die folgenden Fälle betreut:
- Vorlesen eines Buches auf Youtube kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen
- KG: Auch wahre, aber unvollständige Tatsachenbehauptungen können unzulässig sein
- Kammergericht: 15.000,- EUR Geldentschädigung für rechtswidrige Berichterstattung in der Bild-Zeitung
- KG: Einstweilige Verfügung auch bei mündlicher Übertragung der Nutzungsrechte
- böhm anwaltskanzlei. setzt Gegendarstellung in Print- und Onlineausgabe durch
Weitere Fälle zum Medienrecht >
Anwälte für Verlagsrecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Beratung zum Verlagsrecht, individuell und professionell durch erfahrene Anwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Konzeption von maßgeschneiderten Lösungen. Umfassende Vertretung im Rechtsstreit.
Ansprechpartner:
Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz
sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)
Mehr über Rechtsanwalt Andreas Böhm →
Gerne stehen mein Team und ich Ihnen mit unserer Expertise kurzfristig zur Verfügung. Die anwaltliche Beratung kann persönlich in in Berlin, telefonisch oder per Video erfolgen. Ihre anwaltliche Vertretung übernehmen wir bundesweit. Termine können online gebucht oder telefonisch unter +49 30 39 88 53 860 vereinbart werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten >