Fälle der böhm anwaltskanzlei. Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Steuerrecht.
- Von Andreas Graetz, RA
- Kategorie: Einkommensteuer Fälle
Eine Mandantin hatte sich 2019 mit der Bitte an unsere Kanzlei gewandt, gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts gegen sie und ihren Ehemann vorzugehen. Da die Eheleute gemäß § 26 b) EStG zusammen veranlagt worden waren, wurden beide gleichermaßen zur Zahlung unter Androhung der Zwangsvollstreckung aufgefordert.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
- Kategorie: Persönlichkeitsrecht Fälle
Drei Mandanten haben unsere Kanzlei mit der Bitte beauftragt, gegen die Ausstrahlung diverser Folgen der Sendung "Schätze aus Schrott" von RTL vorzugehen. Obwohl die Betroffenen einer Veröffentlichung der Szenen, in denen diese eindeutig zu erkennen waren, nicht zugestimmt, sondern sogar ausdrücklich widersprochen hatten, strahlte der Sender besagtes Filmmaterial im Fernsehen und in der hauseigenen Mediathek aus.
- Von Andreas Graetz, RA
- Kategorie: Einkommensteuer Fälle
Für unsere Mandantin konnten wir vor dem FG Berlin-Brandenburg die Anerkennung von Fahrtkosten und Kosten für Büropflanzen als Betriebsausgaben durchsetzen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig ist, wandte sich als Mandant an uns, nachdem diese vom Finanzamt mehrere abgeänderte Feststellungbescheide aufgrund durchgeführter Steuernachprüfungen erhalten hatte. Im Einzelnen wollte das Finanzamt Berlin-Reinickendorf mehrere Betriebsausgaben als solche nicht anerkennen, wie unter anderem Fahrtkosten und Kosten für Büroausstattung.
- Von Johann Merck
- Kategorie: Wirtschaftsdelikte Fälle
Ein aus Syrien stammender Mandant hatte sich an unsere Kanzlei gewandt, nachdem er am Flughafen Berlin-Tegel mit einer großen Menge Bargeld von Polizei- und Zollbeamten aufgehalten worden war. Der Betroffenen war am Tag zuvor nach Istanbul geflogen, wo ihm jedoch trotz gültiger Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich seiner Passunterlagen die Einreise vrwehrt wurde. Nachdem er den von den türkischen Behörden bereitgestellten Rückflug nach Berlin angetreten hatte, wurde ihm am Flughafen Tegel von den dortigen Beamten der mitgeführte Betrag von etwa 100,000 Euro in Bar abgenommen.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
- Kategorie: Gesellschaftsrecht Fälle
Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit erlebt man immer noch Überraschungen. In einem aktuellen Fall hatte es der Gegner unserer Mandantin zunächst geschafft, sich mit einer einstweiligen Verfügung zum Geschäftsführer "bestellen" zu lassen. Nach unserer Beauftragung sind wir kurzfristig mit allen rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorgegangen und konnten überraschende Details aufdecken. Wir konnten die Rechte unserer Mandantin kurzfristig und umfassend verteidigen.