Finanzgerichtliche Entscheidungen enthalten in den meisten Fällen keine Revisionszulassung. Wird eine Revision vom Finanzgericht nicht zugelassen, kann gem. § 116 Abs. 1 FGO die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH), die sog. Nichtzulassungsbeschwerde, angefochten werden. Der BFH prüft dann, ob eine Revision hätte zugelassen werden müssen. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde sind verschiedene Besonderheiten zu beachten, um keinen Rechtsverlust zu erleiden.
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