Professioneller Markenlizenzvertrag
Die Vertragsparteien eines Markenlizenzvertrages können umfangreiche individuelle Regelungen treffen, wie Marken genutzt werden dürfen. Insbesondere können beliebige zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen vereinbart werden und dabei eine exklusive / ausschließliche Markenlizenz vereinbart werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen ausschließlichen Markenlizenzvertrag. Ein erfahrener Anwalt aus unserem Team erstellt den ausschließlichen Markenlizenzvertrag individuell für Sie.
Weitere Einzelheiten zum Markenlizenzvertrag... und zu unseren Anwälten...
Mögliche Regelungskomplexe
Abhängig von den jeweils individuellen Bedürfnissen können im individuellen Markenlizenzvertrag insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen getroffen werden:
- Grundlagen
- Durchführung des Vertrags
- Besondere Rechte und Pflichten
- Externe Rechtsstreitigkeiten
- Schlussbestimmungen
Leistungen
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Regelwerk wie oben benannt. Bei Bedarf einmalige Anpassung des Regelwerks an individuelle Bedürfnisse und individuelle Rechtsberatung mit Termin (telefonisch, Skype, Facetime oder persönlich in der Kanzlei).