Professioneller Markenlizenzvertrag
Markenlizenzverträge regeln die Art und den Umfang der Nutzung von Marken. Insbesondere können beliebige zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen vereinbart werden. Mit der einfachen bzw. nicht ausschließlichen Markenlizenz kann der Lizenzgeber Rechte an seiner Marke mehrfach vergeben. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Markenlizenzvertrag und setzen diesen für Sie um.
Weitere Einzelheiten zum Markenlizenzvertrag... und zu unseren Anwälten...
Mögliche Regelungskomplexe
Abhängig von den jeweils individuellen Bedürfnissen können im individuellen Markenlizenzvertrag insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen getroffen werden:
- Grundlagen
- Durchführung des Vertrags
- Besondere Rechte und Pflichten
- Externe Rechtsstreitigkeiten
- Schlussbestimmungen
Leistungen
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Regelwerk wie oben benannt. Bei Bedarf einmalige Anpassung des Regelwerks an individuelle Bedürfnisse und individuelle Rechtsberatung mit Termin (telefonisch, Skype, Facetime oder persönlich in der Kanzlei).