Fachliche Sorgfalt ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG der Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Marktgepflogenheiten einhält. Ein Verstoß gegen die Anforderungen der fachlichen Sorgfalt ist gemäß § 3 Abs. 2 UWG eine unlautere geschäftliche Handlung und somit verboten.

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