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Häufige Fragen zum Designrecht

Wie lange schützt das Designrecht?

Das eingetragene Design ist zunächst für die Dauer von fünf Jahre geschützt. Insgesamt kann der Schutz auf 25 Jahre verlängert werden. Ist das Design nur veröffentlicht worden, reicht der Schutz für 3 Jahre.

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Wer ist Inhaber eines Designrechts?

Das Recht am Design hat derjenige, der in das Design eingetragen ist. Um einen gewissen Grundschutz zu erreichen, reicht auch die Veröffentlichung. Eine Eintragung kann nur durch den Berechtigten erfolgen. Dies kann der Grafiker sein, aber auch der Herstellter eines Erzeugnisses, der einen Grafiker mit der Gestaltung beauftragt hat. 

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Was ist ein Designrecht?

Das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) schützt die ästehtische Gestaltung eines Erzeugnisses. Es kann sich z.B. auf eine Grafik oder ein Schriftzeichen beziehen. Zur ästhetischen Gestaltung gehören: Farbe, Form, Umriss oder Material des Erzeugnisses. Notwendig für den Erwerb eines Geschmacksmusterrechts ist, dass die Gestaltung neu ist und "Eigenart" hat. 

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