fragezeichen

Häufige Fragen zum Markenrecht

Kann jedes markenfähige Zeichen markenrechtlichen Schutz erlangen?

Nein. Zwar können grundsätzlich alle markenfähigen Zeichen geschützt werden, das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen.

Können absolute Schutzhindernisse überwunden werden?

Ja, absolute Schutzhindernisse können ausnahmsweise überwunden werden, wenn das betreffende Zeichen als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat, also als Unterscheidungszeichen in den betreffenden Verkehrskreisen anerkannt ist.

Was sind relative Schutzhindernisse?

Das sind die Löschungsgründe aus den §§ 9- 13 MarkenG. Sie dienen ausschließlich der Wahrung von privaten Interessen des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens.

 

Können Marken übertragen werden?

Ja, Markenrechte können gemäß § 27 und § 30 MarkenG übertragen werden.

 

Können geschäftliche Bezeichnungen übertragen werden?

Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen Unternehmensbezeichnungen und Werktitel unterschieden werden. Unternehmensbezeichnungen können nicht separat, sondern nur bei Übertragung des dazugehörigen Geschäftsbetriebs übertragen werden. Werktitel können wie Marken übertragen werden (Markenkaufvertrag).

Weitere Informationen zu den geschäftlichen Bezeichnungen...

 

 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860