Nein. Zwar können grundsätzlich alle markenfähigen Zeichen geschützt werden, das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen.
Häufige Fragen zum Markenrecht
Ja, absolute Schutzhindernisse können ausnahmsweise überwunden werden, wenn das betreffende Zeichen als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat, also als Unterscheidungszeichen in den betreffenden Verkehrskreisen anerkannt ist.
Das sind die Löschungsgründe aus den §§ 9- 13 MarkenG. Sie dienen ausschließlich der Wahrung von privaten Interessen des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens.
Ja, Markenrechte können gemäß § 27 und § 30 MarkenG übertragen werden.
Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen Unternehmensbezeichnungen und Werktitel unterschieden werden. Unternehmensbezeichnungen können nicht separat, sondern nur bei Übertragung des dazugehörigen Geschäftsbetriebs übertragen werden. Werktitel können wie Marken übertragen werden (Markenkaufvertrag).
Weitere Informationen zu den geschäftlichen Bezeichnungen...