Das UWG kennt eine Vielzahl möglicher Folgen wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Diese sind in den §§ 8- 10 UWG und in den §§ 16- 20 UWG normiert.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das Verbraucherleitbild wurde vom EuGH entwickelt und soll einen Maßstab zur Beurteilung der Unlauterkeit einer geschäftlichen Handlung gegenüber einem Verbraucher festlegen.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die geschäftliche Handlung ist der zentrale Begriff des Lauterkeitsrechts. Nur wenn eine solche Handlung vorliegt, greifen die Schutzmechanismen des UWG.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das UWG soll Verbraucher, Mitbewerber und alle anderen Marktteilnehmer vor sämtlichen unlauteren geschäftlichen Handlungen eines Unternehmers schützen.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Ja, aber nur, wenn der Adressat dieser Art von Werbung durch den konkreten Unternehmer vorher ausdrücklich zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).
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