Gibt es Gewährleistung auch im Werkvertragsrecht?

Ja. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls Nacherfüllung verlangen, den Mangel selbst -auf Kosten des Unternehmers- beseitigen, die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen (§ 634 BGB).

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Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet eine bestimmte Sache (Werk) für den Besteller herzustellen. Der Besteller verpflichtet sich im Gegenzug zur Werklohnzahlung (§ 631 BGB). Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung als auch die Veränderung einer Sache sein.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Garantie und einem Gewährleistungsrecht?

Die Garantie ist eine freiwillige vertragliche Verpflichtung und geht nur so weit, wie der jeweilige Vertragspartner sie zusagt. Der Inhalt der Gewährleitungsrechte ist gesetzlich geregelt. Jeder Käufer kann im Falle eines Mangels die Gewährleitungsrechte geltend machen. Sie können grundsätzlich nicht abbedungen werden.

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Können sich aus einem Vertrag auch Schutzpflichten Dritten gegenüber ergeben?

Ja, ausnahmsweise können sich auch Schutzpflichten gegenüber Dritten ergeben. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn der Dritte, obwohl er selbst nicht Vertragspartei ist, notwendigerweise mit der Leistung des einen Vertragspartners in Berührung kommt und daher auch mit den sich daraus ergebenen Risiken. z.B. alle in einer Wohnung lebenden Personen, auch wenn sie nicht Mieter sind.

Da sich aber jeder grundsätzlich nur gegenüber seinen jeweiligen Vertragspartnern verpflichten will und muss, braucht es noch weitere Voraussetzungen zur Begründung einer Schutzpflicht gegenüber Dritten.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Vertrag?

Zunächst einmal ergeben sich die von den Parteien vereinbarten Leistungspflichten (Übereignung der Kaufsache, Zahlung des Kaufpreises). Zudem existieren immer auch Nebenpflichten aus dem Gesetz (Gewährleitungsrechte, Rücksichtnahmepflichten, Informationspflichten).

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