Was kann man gegen Meinungsäußerungen tun?

Da das Grundgesetz jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung sichert, kann der Betroffene bei Meinungsäußerungen keine Gegendarstellung oder Berichtigung verlangen. Nur in besonderen Fällen wie beispielsweise der Beleidigung oder der Schmähkritik, kann der Betroffene Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schmerzensgeld verlangen.

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Was kann man gegen wahre Tatsachenbehauptungen tun?

Wahre Tatsachenbehauptungen muss der Betroffene in der Regel hinnehmen. Nur wenn ausnahmsweise ein Persönlichkeitsschaden droht, der außer Verhältnis zum Interesse an der Öffentlichkeit steht, kann er dagegen vorgehen.

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Welche Äußerungen sind bei einer Wortberichterstattung auf jeden Fall zulässig?

Als Äußerungen in jedem Fall zulässig sind Tatsachenbehauptungen, wenn diese wahr sind und Meinungen, wenn diese nicht die Grenze der Schmähkritik überschreiten.

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Wann ist die Grenze der zulässigen kritischen Berichterstattung zur Schmähkritik erreicht?

Die Grenze zur Schmähkritik ist erreicht, wenn es im Grunde nicht um die Auseinandersetzung in der Sache selbst geht, sondern vordergründig um die Diffamierung. 

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Welche Ansprüche hat der durch eine Berichterstattung Verletzte?

Der Verletzte kann bei einer falschen Berichterstattung folgende Ansprüche geltend machen:

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