Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kann je nach Fall und Auslastung des zuständigen Gerichts vorkommen, dass man auf eine endgültige Gerichtsentscheidung mehrere Jahre warten muss.
Mit einer Schutzschrift kann bei einem drohenden Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung dem Gericht bereits vorab und vorbeugend die Sicht des von der einstweiligen Verfügung betroffenen Antragsgegners geschildert werden. Das Gericht soll mit der Schutzschrift davon überzeugt werden, die einstweilige Verfügung überhaupt nicht zu erlassen.
Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen. Dabei bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Gebot der individuellen Leistungsfähigkeit. Das heißt je mehr Einkommen eine natürliche Person in einer bestimmten Zeitspanne hat, desto höher ist die individuelle Leistungsfähigkeit, mit der Folge der höheren Besteurung. Als Teil der Ertragsteuern ist die Einkommensteuer von der Körperschaftsteuer abzugrenzen, die das Einkommen juristischer Personen besteuert.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann auch per E-Mail erfolgen. Finanzämter, die eine E-Mail-Adresse angebeben, erklären damit ihre Bereitschaft E-Mails entgegen zu nehmen. Eine besondere elektronische Signatur ist hierfür auch nicht erforderlich. Diese Signatur soll nämlich eine persönliche Unterschrift ersetzen, diese ist aber beim Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht zwingend erforderlich.
Unabhängig von der formalen Zulässigkeit des Einspruchs per E-Mail, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher Weg auch sinnvoll ist. Insbesondere unter Beweisgesichtspunkten kann der E-Mail-Einspruch ggf. problematisch sein.