Was sind geografische Herkunftsangaben?

Nach der Legaldefinition des § 126 MarkenG sind geografische Herkunftsangaben Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Auch diese Bezeichnungen sind nach dem Markengesetz schutzfähig.

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Welche Voraussetzungen muss eine Marke haben?

Erforderlich ist, dass das Zeichen, welches als Marke benutzt werden soll, markenfähig ist.

Markenfähigkeit ist die abstrakte Eignung eines Zeichens, ohne Ansehung der Waren oder Dienstleistungen unterscheidend zu wirken. Das Zeichen muss also Unterscheidungskraft besitzen und grafisch darstellbar sein.

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Was ist eine Marke?

Eine Marke ist im Sinne des § 3 MarkenG jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Was sind die Funktionen einer Marke?

Eine Marke dient in erster Linie der eindeutigen Identifikation eines Produkts (Herkunftsfunktion).

Sie kann zudem eine Qualitäts- und eine Sicherheitsfunktion für den Verbraucher erlangen, wenn sich die gekennzeichneten Produkte als zuverlässig, gut überprüft, qualitativ hochwertig etc. etabliert haben. Zudem hat sie eine Werbefunktion.

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Was ist bei der Werbung mit Preisen zu berücksichtigen?

Wird mit Preisen geworben, so muss das Gebot der Preiswahrheit und das der Preisklarheit beachtet werden, ist dies nicht der Fall, ist Werbung mit Preisgegenüberstellungen verboten.

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