Vergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie nicht gegen einen der Tatbestände des § 6 UWG verstößt und auch sonst nicht wettbewerbswidrig ist.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Ja, auch Werbung mit wahren Angaben kann irreführend sein.
Administrator
Nein. Zwar können grundsätzlich alle markenfähigen Zeichen geschützt werden, das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen.
Administrator
Ja, absolute Schutzhindernisse können ausnahmsweise überwunden werden, wenn das betreffende Zeichen als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat, also als Unterscheidungszeichen in den betreffenden Verkehrskreisen anerkannt ist.
Administrator
Das sind die Löschungsgründe aus den §§ 9- 13 MarkenG. Sie dienen ausschließlich der Wahrung von privaten Interessen des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens.