Wann findet keine strenge AGB-Kontrolle statt ?

Im Bereich der Personenbeförderungs-, sowie der Post- und Telekommunikationsverträge findet genauso keine Einbeziehungskontrolle wie bei Verwendung von AGB gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlichen Sondervermögens statt.

Gleiches gilt bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb- und Familien- und Gesellschaftsrechts sowie auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

Weitere Informationen zum Anwendungsbereich der AGB...

Sind AGB in einer fremden Sprache wirksam einbezogen?

Nein. Eine wirksame Einbeziehung von AGB gegenüber Verbrauchern, setzt die Möglichkeit voraus, in zumutbare Weise Kenntnis von ihrem Inhalt zu nehmen. Dies ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Vertragspartner die Sprache, in der die AGB verfasst sind, nicht beherrscht. Mithin werden solche AGB nicht Vertragsbestandteil 

Weitere Informationen zur Wirksamkeit von AGB...

Was ist eine Salvatorische Klausel?

Die Salvatorische Klausel stellt klar, dass bei Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsklausel, der Vertrag im Weiteren bestehen bleibt.

Dürfen AGB nachträglich einseitig geändert werden?

Grundsätzlich nein. AGB sind Vertragsbestandteil und bedürfen damit für ihre Änderung grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.

Wie klein darf das „Kleingedruckte“ (AGB) sein?

Grundsätzlich ist die Darstellung der AGB in einer kleineren Schriftgröße als der restliche Vertrag zulässig. Entscheidend ist die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme.

Unverbindliche Anfrage