Eine Marke ist im Sinne des § 3 MarkenG jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Weitere Informationen zum Begriff der Marke....
Eine Marke ist im Sinne des § 3 MarkenG jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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Eine Marke dient in erster Linie der eindeutigen Identifikation eines Produkts (Herkunftsfunktion).
Sie kann zudem eine Qualitäts- und eine Sicherheitsfunktion für den Verbraucher erlangen, wenn sich die gekennzeichneten Produkte als zuverlässig, gut überprüft, qualitativ hochwertig etc. etabliert haben. Zudem hat sie eine Werbefunktion.
Weitere Informationen zu den Funktionen der Marke...
Das eingetragene Design ist zunächst für die Dauer von fünf Jahre geschützt. Insgesamt kann der Schutz auf 25 Jahre verlängert werden. Ist das Design nur veröffentlicht worden, reicht der Schutz für 3 Jahre.
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Das Recht am Design hat derjenige, der in das Design eingetragen ist. Um einen gewissen Grundschutz zu erreichen, reicht auch die Veröffentlichung. Eine Eintragung kann nur durch den Berechtigten erfolgen. Dies kann der Grafiker sein, aber auch der Herstellter eines Erzeugnisses, der einen Grafiker mit der Gestaltung beauftragt hat.
Weitere Informationen zur Anmeldung des Designs...
Das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) schützt die ästehtische Gestaltung eines Erzeugnisses. Es kann sich z.B. auf eine Grafik oder ein Schriftzeichen beziehen. Zur ästhetischen Gestaltung gehören: Farbe, Form, Umriss oder Material des Erzeugnisses. Notwendig für den Erwerb eines Geschmacksmusterrechts ist, dass die Gestaltung neu ist und "Eigenart" hat.
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