Können Marken übertragen werden?

Ja, Markenrechte können gemäß § 27 und § 30 MarkenG übertragen werden.

 

Können geschäftliche Bezeichnungen übertragen werden?

Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen Unternehmensbezeichnungen und Werktitel unterschieden werden. Unternehmensbezeichnungen können nicht separat, sondern nur bei Übertragung des dazugehörigen Geschäftsbetriebs übertragen werden. Werktitel können wie Marken übertragen werden (Markenkaufvertrag).

Weitere Informationen zu den geschäftlichen Bezeichnungen...

 

 

Ist eine Marke nur geschützt, wenn sie ins Markenregister eingetragen wurde?

Nein, der Schutz einer Marke kann auch auf anderen Wegen erreicht werden. So unterfällt eine Marke auch dann markenrechtlichen Schutz, wenn sie durch ihre Benutzung im Verkehr eine gewisse Bekanntheit und daher so genannte „Verkehrsgeltung" erlangt hat. Zudem gibt es auch so genannte „Notorisch bekannte Marken". Diese haben einen besonders hohen Grad an Verkehrsgeltung (Verkehrsdurchsetzung) erreicht und genießen besonderen Schutz.

Weitere Informationen zur Entstehung eines markenrechtlichen Schutzes...

Was regelt der Markenlizenzvertrag?

Der Markenlizenzvertrag ist ein spezieller Lizenzvertrag und regelt die Verwertung von Marken. Dabei können Art und Umfang der Rechteeinräumung, sowie Beschränkungen von den Parteien frei vereinbart werden. Auch die Art der Lizenzierung kann von den Parteien selbst bestimmt werden.

Ein Markenlizenzvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden. Es empfiehl sich jedoch aus Beweisgründen den Vertrag schriftlich abzuschließen. Nicht nur die Art der Lizenzierung kann von den Parteien vereinbart werden, sondern auch die Art der Beschränkung. So lassen sich z.B. Gebiets-, Zeit,- und Quoten- und Mengenlizenzen unterscheiden. 

Weitere Informationen zum Markenlizenzvertrag...

Welche Rechte hat der Inhaber einer Marke?

Die Rechte des Inhabers einer Marke ergeben sich insbesondere aus den §§ 14 - 19d MarkenG. 

Insbesondere steht dem Markeninhaber das Ausschließlichkeitsrecht an der Marke zu. Das bedeutet, dass er allein berechtigt ist, die Marke in der für ihn eingetragenen Weise zur Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Bei Markenrechtsverletzungen hat der Markeninhaber entsprechende Abwehr-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Auskunfts- und Vernichtungsansprüche gegen den Verletzer.

Weitere Informationen zum Markenschutz und zur Markenverletzung...

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