Wer kann eine Marke schützen lassen?

Grundsätzliche jeder kann eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder eine geografische Herkunftsangabe schützen lassen.

Wann ist ein Zeichen markenfähig?

Ein Zeichen ist nur dann markenfähig, wenn es von anderen Zeichen eindeutig unterschieden werden kann und grafisch irgendwie (durch Bild, Schrift, Zahlen, Farben etc.) dargestellt werden kann.

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Was sind geschäftliche Bezeichnungen?

Geschäftliche Bezeichnungen sind Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Anders als die Marke weist eine geschäftliche Bezeichnung nicht auf die Ware, sondern auf den Unternehmer bzw. das Unternehmen hin.

Weitere Informationen zu den geschäftlichen Bezeichnungen...

 

Was sind geografische Herkunftsangaben?

Nach der Legaldefinition des § 126 MarkenG sind geografische Herkunftsangaben Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Auch diese Bezeichnungen sind nach dem Markengesetz schutzfähig.

Weitere Informationen zum Thema geografische Herkunftsbezeichnungen...

Welche Voraussetzungen muss eine Marke haben?

Erforderlich ist, dass das Zeichen, welches als Marke benutzt werden soll, markenfähig ist.

Markenfähigkeit ist die abstrakte Eignung eines Zeichens, ohne Ansehung der Waren oder Dienstleistungen unterscheidend zu wirken. Das Zeichen muss also Unterscheidungskraft besitzen und grafisch darstellbar sein.

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