Der Musikverlagsvertrag ist ein spezieller Verlagsvertrag und hat Werke der Tonkunst zum Gegenstand. Der Komponist verpflichtet sich dazu dem Verlag das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen und bekommt im Gegenzug eine angemessen Vergütung ausgezahlt.
Auch bei einem Musikverlagsvertrag können die Parteien Art, Umfang und Beschränkungen individuell vereinbaren. Der Komponist kann dem Verlag auch die Befugnis einräumen das Werk zu überarbeiten, solange der künstlerische Wesensgehalt des Werkes nicht verändert wird.
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