Was regelt der Musikverlagsvertrag?

Der Musikverlagsvertrag ist ein spezieller Verlagsvertrag und hat Werke der Tonkunst zum Gegenstand. Der Komponist verpflichtet sich dazu dem Verlag das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen und bekommt im Gegenzug eine angemessen Vergütung ausgezahlt. 

Auch bei einem Musikverlagsvertrag können die Parteien Art, Umfang und Beschränkungen individuell vereinbaren. Der Komponist kann dem Verlag auch die Befugnis einräumen das Werk zu überarbeiten, solange der künstlerische Wesensgehalt des Werkes nicht verändert wird.

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Was regelt der Literaturverlagsvertrag?

Der Literaturverlagsvertrag regelt die Verwertung von literarischen Werken. Darunter fallen alle Sprachwerke iSd. § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG wie Sachbücher, Zeitungs,- und Zeischriftenbeiträge. Der Verfasser des Werkes verpflichtet sich in diesem dem Verlag das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen und bekommt dafür eine angemessene Honorarauszahlung. 

Der Literaturverlagsvertrag ist ein spezieller urheberrechtlicher Lizenzvertrag. Die Parteien können Art, Umfang und Beschränkungen des lizenzierten Werkes grundsätzlich selbst bestimmen. Haben die Parteien hingegen keine speziellen inhaltlichen Regeln getroffen, findet das Verlagsvertragsrecht Anwendung.

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Was regelt der Verlagsvertrag?

Der Verlagsvertrag regelt die Verwertung von literarischen oder musikalischen Werken. Dabei verpflichtet sich der Verfasser (Autor, Komponist) dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen. Im Gegenzug verpflichet sich der Verlag zur Honorarzahlung und  zur tatsächlichen Verwertung des Werks. 

Die Parteien können den Inhalt und die Art der Lizenzierung selbst vereinbaren. Werden hingegen keine speziellen Regelungen getroffen, findet das Verlagsgesetz anwendung. 

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Was regelt der Lizenzvertrag?

Der Lizenzvertrag regelt die Nutzung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patent-, Marken-, Urheberrechten). Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, sein konkretes Werk zu verwerten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Lizenzverträge können unterschiedlichste Gegenstände regeln. Daher gibt es eine Vielzahl spezieller Lizenzverträge (z.B. Markenlizenzvertrag, Verlagsvertrag, Urheberlizenzvertrag). Die Parteien können in den jeweiligen Verträgen die Art der Lizenzierung selbst wählen.

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Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist mit Ende des Jahres, in der der Anspruch entstanden ist, zu laufen.

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