• Markeneintragungen national und international

    MarkenanmeldungDas Eintragungsverfahren für Marken beginnt mit der Markenanmeldung und endet  idealerweise mit der Markeneintragung. Zu unterscheiden sind nationale, supranationale (z.B. EU-weite) und internationale Eintragungsverfahren zur Erlangung von Markenschutz. Bereits der Markenanmeldung kommt eine hohe Bedeutung zu, da bei korrekter Anmeldung hierdurch die Priorität begründet wird. 

  • Markengerichte

    MarkengerichteMarkengerichte entscheiden abschließend in markenrechtlichen Streitigkeiten. Die Zuständigkeit des Markengerichts richtet sich danach, welche nationale oder supranationale Marke Verfahrensgegenstand ist. Außerdem existieren regelmäßig unterschiedliche Zuständigkeiten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken einerseits und der Verletzung von Marken andererseits.

  • Markenrecht

    MarkenrechtMarken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen insbesondere auf deren Herkunft und regelmäßig auch auf eine besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.

  • Markenschutz in der Übersicht

    MarkenschutzMarkenschutz kann im deutschem Markenrecht in dreifacher Weise erfolgen: durch die Eintragung in das Markenregister (Registermarke), die Benutzung mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) oder die notorische Bekanntheit. Im Unionsmarkenrecht besteht die Möglichkeit Markenschutz durch eine Benutzungsmarke zu erlangen hingegen nicht. Nach der Art möglicher Verletzungshandlungen lassen sich der Identitätsschutz, der Verwechslungsschutz und der Bekanntheitsschutz unterscheiden. Der Markenschutz wird durch absolute und relative Schutzhindernisse sowie durch sog. Schranken begrenzt.

  • Markenverfahren in der Übersicht

    MarkenverfahrenMarkenverfahren können nach Art und geographischem Geltungsbereich unterschieden werden. Arten von Markenverfahren sind das Registrierungsverfahren, Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren in Gestalt von Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, außerdem Verletzungsverfahren, sonstige Verfahren und Rechtsbehelfe. Geographische Geltungsbereiche erstrecken sich zunächst auf das Gebiet der jeweiligen nationalen Staaten wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Auch supranationale Geltungsbereiche wie z.B. das Gebiet der Europäischen Union kommen in Betracht. Im internationalen Kontext existieren schließlich verschiedene verfahrensrechtliche Besonderheiten. Nachfolgend werden die einzelnen Verfahrensarten nach deutschem Recht (DE-Marke), Unionsrecht (EU-Marke / Unionsmarke) und internationalem Markenrecht (IR-Marke) dargestellt und verglichen.

  • Markenverfahren in Deutschland

    Eintragungsverfahren DE-MarkeIm deutschen Markenrecht existieren unterschiedliche Verfahren, welche den gesamten Lebenszyklus einer Marke von deren Eintragung bis zur Löschung abdecken. Diese Verfahren sind weitgehend vergleichbar mit den europäischen Markenverfahren, welche die Unionsmarke betreffen. Sie weichen allerdings in Details davon ab. Zudem haben die deutsche Marke und die damit verbundenen nationalen Markenverfahren unter verschiedenen Gesichtspunkten eine eigenständige Bedeutung auch im internationalen Kontext. 

  • Markenverfahren international

    Markenverfahren international

    Die internationalen Markenverfahren werden durch das Madrider Markenabkommen (auch MMA, Abkommen oder Madrid Treaty genannt) und das sog. Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA, Protokoll, Madrid Protocol) geregelt.

  • Markenverträge in der Übersicht

    MarkenvertraegeMarkenverträge regeln die Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken. Außerdem können Markenverträge in Konfliktfällen zur Beilegung von Streitigkeiten geschlossen werden. Auf Markenverträge finden die Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Häufig sind Markenverträge als Verträge eigener Art (sui generis) einzuordnen. Es lassen sich insgesamt die Bereiche der Konzeption, Abgrenzung, Lizenz, Übertragung sowie Satzungen unterscheiden. Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind Markenkaufverträge und Markenlizenzverträge sowie die Abgrenzungsvereinbarung als Instrument der effizienten Streitbeilegung.

  • Markenverträge und Steuerrecht

    Kartellrecht Zahlungen aus Markenverträgen unterliegen der Besteuerung. Neben Einkommen- / Körperschaftssteuer fallen u.a. Umsatz- und Gewerbesteuer an. Bei Steuersätzen bis zu 45% wird die hohe Bedeutung steuerlicher Regelungen in den Markenverträgen deutlich. Fehler können bei dem betroffenen Vertragspartner zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, welche regelmäßig die Marge zumindest spürbar verringern, ggf. auch zu Verlusten führen können.

     

  • Marktverhaltensregelungen

    Bei Marktverhaltensregelungen handelt es sich um außerhalb des UWG angesiedelte Normen, die wettbewerbsrechtliche Bedeutung haben. Ausgangspunkt hierfür ist die Vorschrift des § 3a  UWG. Danach können auch Rechtsverstöße gegen solche Normen wettbewerbswidrig sein (z.B. Verstöße gegen das Telemediengesetz, das Heilmittelwerbegesetz oder gegen die AGB-Regelungen des BGB). Voraussetzung hierfür ist, dass die zugrunde liegenden Normen auch das Marktverhalten regeln. Insoweit ist zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes neben dem eigentlichen Rechtsverstoß gegen die jeweilige Norm auch festzustellen, ob eine Marktverhaltensregelung vorliegt. Marktverhaltensregelungen existieren für verschiedene Bereiche mit Bezug auf einzelne Berufe, Produkte, deren Absatz, Geschäfte / Unternehmen und mit Bezug auf weitere Bereiche.

  • Medienrecht

    MedienrechtDas Medienrecht befasst sich als Querschnittsmaterie mit rechtlichen Fragen der Information und der Kommunikation. Gegenstand sind Medien aller Art, z.B. Printmedien, digitale Medien, Internet, Rundfunk und Fernsehen. Wichtige Teilbereiche des Medienrechts sind das Presse- / Äußerungsrecht, das Urheberrecht und der Datenschutz. Die Übergänge der einzelnen Teilbereiche im Medienrecht sind - nicht zuletzt augfrund der voranschreitenden Konvergenz der Medien - fließend. Als Medienanwälte decken wir den gesamten Bereich des Medienrechts ab.

  • Mitbewerberschutz gem. § 4 UWG

    Mitbewerberschutz UWGDas UWG nennt für das Wettbewerbsrecht in § 4 verschiedene Beispiele für die Unlauterkeit geschäftlicher Handlungen. Diese Handlungen zielen auf den Mitbewerber / Konkurrenten des handelnden Unternehmers ab. Bei § 4 UWG handelt es sich insoweit um Regelungen zum Mitbewerberschutz. Werden die in § 4 genannten Tatbestände erfüllt, so liegt unlauterer Wettbewerb vor. Diese Beispiele sind nicht abschließend. Ein Verhalten, welches nicht unter § 4 Nr. 1- 4 zu zählen ist, kann dennoch im Sinne des § 3 unlauter sein. 

  • Persönliche Erlassgründe

    Persönliche Erlassgründe sind Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerforderungen gem. § 227 Abgabenordnung (AO). Sie betreffen die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Persönliche Erlassgründe müssen für den jeweiligen Einzelfall individuell festgestellt werden. Hierbei kann auf eine umfangreiche und langjährige Rechtsprechung zurückgegriffen werden.

  • Persönliche Stundungsgründe

    Persönliche Stundungsgründe sind eine der Voraussetzungen für eine Stundung gem. § 222 Abgabenordnung (AO). Sie betreffen die individuellen (wirtschaftlichen) Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Persönliche Stundungsgründe müssen für den jeweiligen Einzelfall individuell festgestellt werden. Es exisitiert eine umfangreiche Rechtsprechung, an welcher eine gewisse Orientierung erfolgen kann.

  • Preisangaben / Preisangabenverordnung und UWG

    preisschildDie Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet im Wesentlichen zu Preiswahrheit und Preisklarheit. Ein - regelmäßig sehr leicht festzustellender - Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann wettbewerbswidrig sein, da es sich um Marktverhaltensregelungen handelt. Die Preisangabenverordnung betrifft insbesondere Angebote, die gegenüber dem Letztverbraucher zum Eigenverbrauch gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Eigenverbrauch privat oder gewerblich erfolgt. Bei Angeboten gegenüber Letztverbrauchern sind die nachfolgend genannten Punkte zwingend zu berücksichtigen.

  • Preise, Mindestpreise, Höchstpreise und UWG

    Preise, Mindestpreise, Höchstpreise, UWGPreise als solche sind in verschiedenen Bereichen gesetzlich geregelt. Neben allgemeinen Preisregelungen finden sich Regelungen über Mindestpreise ebenso wie Regelungen über Höchstpreise. Alle Regelungen können von wettbewerbsrechtlicher Relevanz sein. Die Missachtung der gesetzlichen Preisvorgaben kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen. 

  • Produktbezogene Marktverhaltensregelungen

    Marktverhaltensregelung produktbezogenProduktbezogene Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Ausgangspunkt sind unterschiedliche Produkte. Regelungsbereiche berufsbezogener Marktverhaltensregelungen betreffen neben Werbebeschränkungen insbesondere produktbezogene Informationspflichten. Letztere machen spezifische Vorgaben für die Kommukation beim Vertrieb von Waren, Dienstleistungen, Energie etc. Abhängig vom konkreten Produkt finden sich umfangreiche Regelungen in speziellen Gesetzen oder Verordnungen. Die Regelungen sind nicht zuletzt wegen der regelmäßig vorhandenen leichten Nachweisbarkeit von Verstößen von hoher wettbewerbsrechtlicher Bedeutung. 

  • Reaktion auf eine Abmahnung

    Reaktionen AbmahnungNach Zugang einer Abmahnung hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Jede der Reaktionsmöglichkeiten hat verschiedene Vor- und Nachteile. Die Auswahl der geeigneten Reaktion ist vor allem davon abhängig, ob die zugrunde liegende Abmahnung ganz, teilweise oder gar nicht berechtigt ist. Daneben können allerdings auch taktische Überlegungen die Entscheidung für eine geeignete Reaktion beeinflussen.

  • Rechsprechung konzeptionelle Ähnlichkeit

    Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zur konzeptionellen Ähnlichkeit dargestellt. Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.

  • Rechtsprechung Ähnlichkeit Arzneimittel

    Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zu Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bei Arzneimitteln dargesellt. Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.

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