Das Steuerrecht

SteuerrechtSteuerrechtliche Regelungen sind allgegenwärtig. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen unterliegen umfangreichen steuerlichen Pflichten. Neben der eigentlichen Pflicht zur Zahlung von Steuern existieren vielfältige begleitende Nebenpflichten u.a. zur Dokumentation und Mitwirkung. Die Finanzämter überprüfen die Einhaltung der Pflichten mit verschiedenen Instrumenten, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen und ggf. auch durch die Steuerfahndung. Verstöße gegen Zoll- und Steuerpflichten können zu erheblichen Nachteilen führen. Neben strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafen kann es zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen, welche direkten Einfluss auf die Liquidität haben können. Außerdem können die Finanzbehörden mit einem Haftungsbescheid auch unternehmensexterne Personen wie z.B. den Geschäftsführer zur Steuerzahlung für das Unternehmen verpflichten. 

Steuerliche Regelungen

Steuerliche Regelungen finden sich zu einzelnen Steuerarten zunächst in den Einzelsteuergesetzen, z.B. dem Einkommensteuergesetz (EStG), dem Umsatzsteuergestetz (UStG) oder dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG).

Daneben existieren für alle Steuerarten einheitliche Regelungen zum Steuerverfahren, welches in der Abgabenordnung (AO) geregelt ist. 

Steuerstrafrechtliche Regeln einschließlich Regelungen zur Selbstanzeige sind ebenfalls in der Abgabenordnung geregelt. Daneben gelten die allgemeinen strafrechtlichen und strafprozessualen Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO).

Ausgewählte Aspekte des Steuerrechts

Außenprüfung / Betriebsprüfung

Betriebsprüfung / AußenprüfungVon Außen- / Betriebsprüfungen sind nahezu alle Unternehmen betroffen. Das Finanzamt prüft dabei, ob die vom Unternehmen gemachten Angaben zutreffen und die Steuern richtig berechnet sind. Häufig vertreten die Betriebsprüfer von den Steuererklärungen abweichende Auffassungen und fordern Steuernachzahlungen. Das Verhalten der Betriebsprüfer entspricht dabei nicht immer den (verfahrens-) rechtlichen Vorgaben. Betriebsprüfungen sollten deshalb vom steuerpflichtigen Unternehmen nicht nur sorgfältig vorbereitet, sondern auch konsequent überwacht werden. 

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Haftungsbescheid

HaftungsbescheidDurch einen Haftungsbescheid können unter bestimmten Voraussetzungen Dritte für Steuerschulden in Anspruch genommen werden, welche sie eigentlich nicht verursacht haben. Im Unternehmen kann dies z.B. das Unternehmen selbst als Arbeitgeber für die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer betreffen. Besonders problematisch ist auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers oder anderer Vertreter für Steuerschulden des Unternehmens. Haftungsbescheide sind an verschiedene formelle Voraussetzungen geknüpft und deshalb besonders fehleranfällig. Sie sollten sorgfältig geprüft und ggf. mit den passenden Rechtsmitteln angegriffen werden. 

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Einspruch

Klage FinanzgerichtBei streitigen Fragen zum Steuerrecht, steht dem Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen zunächst das Rechtsbehelfsverfahren zur Verfügung. Durch fristgerechten Einspruch wird das Finanzamt verpflichten, den ursprünglichen (Steuer-) Bescheid nochmals zu überprüfen. Stellt das Finanzamt Fehler im Ausgangsbescheid fest, sind diese zu korrigieren. Ggf. ist der Bescheid vollständig aufzuheben. Begleitend zum Einspruch kann eine Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden, um bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens Steuerzahlungen zu vermeiden. 

Details zum Einspruch gegen einen Steuerbescheid > und zum Einspruchsverfahren >

Finanzgericht

Klage FinanzgerichtBei streitigen Fragen zum Steuerrecht, steht dem Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen (in der Regel nach Abschluss des Einspruchsverfahrens) der Rechtsweg zum Finanzgericht offen. Mit einer Klage können die strittigen steuerrechtlichen Fragen abschließend durch ein unabhängiges Gericht geklärt werden. Daneben sind auch Eilverfahren möglich, wie z.B. der gerichtliche Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV). Die finanzgerichtlichen Verfahren sind an verschiedene formelle Voraussetzungen geknüpft, welche unbedingt beachtet werden müssen. Ansonsten kann das Finanzgericht Klagen und Anträge alleine wegen Formverstößen zurückweisen.

Details zur Klage vor dem Finanzgericht >

Steuerstrafrecht

SteuerstrafrechtDas Steuerstrafrecht sanktioniert unter bestimmten Voraussetzung die Nichtzahlung von Steuern und Zöllen. Zentraler Straftatbestand ist die Steuerhinterziehung. Dabei kann die Bestrafung vermieden werden, soweit der Betroffene rechtzeitig eine wirksame Selbstanzeige abgibt. Steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte ermittelt die Steuerfahndung.

Weitere Einzelheiten zum Steuerstrafrecht >

Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt

Anwalt SteuerrechtMit langjähriger Erfahrung als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht beraten wir zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen und vertreten die Interessen von Steuerpflichtigen im Rechtsstreit mit den Finanzämtern. Mit betriebswirtschaftlicher Expertise beraten wir bei Bedarf auch zu ökonomischen Erwägungen eines Steuerrechtsstreits. Auf diese Weise bieten wir optimale und individuell maßgeschneiderte Lösungen für steuerrechtliche Probleme. Das umfassende Beratungsspektrum unserer Steueranwälte umfasst u.a. die einzelnen Steuerarten, Mitwirkungspflichten im Steuerrecht, Verfahren beim Finanzamt, z.B. Betriebsprüfung, Einspruch und AdV, Verfahren beim Finanzgericht, z.B. Klagen und AdV, Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), z.B. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde. Natürlich beraten wir auch zu allen weiteren steuerrechtlichen Themen.

 

 

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