Gegen den Steuerbescheid ist der Einspruch beim Finanzamt das zulässige Rechtsmittel um die Entscheidung der Behörde nochmals zu überprüfen. Häufig findet sich jedoch auch die Bezeichnung "Widerspruch". Gemeint ist damit der Einspruch. Es ist unschädlich, wenn der Einspruch als Widerspruch bezeichnet wird.
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Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 29. Juni 2012
- Aktualisiert: 26. Juni 2015