Der Pflegedienst unserer Mandantin war Gegenstand einer Außenprüfung / Betriebsprüfung. Sehr frühzeitig brachte die Betriebsprüferin den (unbegründeten) Verdacht auf, dass unsere Mandantin nicht alle Einkünfte versteuert hätte. Woher dieser unbegründete Verdacht der Prüferin kam, konnte bis zum Abschluss des Verfahrens nicht geklärt werden. Eine nachvollziehbare Begründung blieb die Betriebsprüferin bis zuletzt schuldig. Gesprächsangebote unserer Mandantin lehnte die Prüferin im Wesentlichen ab. Stattdessen nahm sie in ihrem Prüfungsbericht eine Schätzung von Mehreinnahmen von über 500.000 EUR vor, welcher in der Folge zu entsprechenden hohen Steuernachforderungen des Finanzamts führten. Nach intensiver Beschäftigung mit den Details der Abrechnungspraxis bei unserer Mandantin, einer langen und intensiven Auseinandersetzung mit dem zuständigen Finanzamt sowie nach erfolgreicher Anrufung des Finanzgerichts im AdV-Verfahren konnten wir im Einspruchsverfahren die Steuerforderungen für unsere Mandantin in voller Höhe erfolgreich abwehren. Die Einspruchsentscheidung korrigierte die verfehlte Auffassung der Betriebsprüferin vollständig. Wir konnten im Einspruchsverfahren erfolgreich nachweisen, dass die von der Betriebsprüfung vorgenommene Schätzung rechtswidrig war.