Die Bild-Zeitung hat über die Intimssphäre einer der Öffentlichkeit unbekannten Person in identifizierender Weise berichtet. Die betroffene Person hat sich anschließend an die böhm anwaltskanzlei gewand, um hiergegen vorzugehen. Namens der Mandantin wurden sodann die Unterlassung, Erstattung der Anwaltskosten sowie eine Geldentschädigung verlangt. Zwar ist hierauf eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, die übrigen Ansprüche wurden jedoch zurückgewiesen. Das Kammergericht hat nunmehr mit Urteil vom 28.04.2016 (Az. 10 U 139/15) letztinstanzlich entschieden, dass der Mandantin auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- EUR zustehen.
Einblicke Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und mehr
Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm zum Recht am eigenen Bild eines Spanners, der von seinem Opfer fotografiert und anschließend auf Facebook veröffentlicht wurden.
In: "Dürfen Spanner an den Pranger?", SAT.1 Frühstücksfernsehen vom 07.06.2016, Quelle: www.sat1.de.
Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm von der böhm anwaltskanzlei. zu den Rechten am eigenen Bild von Spannern, die von ihren Opfern fotografiert und auf öffentlichen Plattformen bloßgestellt wurden.
In: "Frau fotografiert Spanner am Schlachtensee", zibb vom 06.06.2016, Quelle: www.rbb-online.de.
Mit Urteil vom 9. Juli 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage entschieden, ob das Einbinden von fremden Youtube-Videos auf die eigene Website - sog. "Framing" - zulässig ist (BGH, 9. Juli 2015 - I ZR 46/12 - Die Realität II).
Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 (Az. I ZR 14/14) entschieden, dass Zahnarztpraxen keine Vergütungspflicht trifft, wenn diese im Wartebereich Musikstücke wiedergeben, welche der GEMA unterfallen.
Kurzfristigen Termin vereinbaren
Weitere Terminarten oder Zeiten anfragen.