Amtliche Leitsätze
1. Statthaftes Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil zu einem Kostenwiderspruch ist in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO die sofortige Beschwerde.
2. Ein Kostenwiderspruch stellt zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung dar.
3. Ein Kostenwiderspruch kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sich von Anfang an darauf beschränkt und ausdrücklich als solcher bezeichnet ist. Zweideutigkeiten schaden.
4. Vorstehendes hindert den Schuldner aber nicht, sich gegen einen Teil der einstweiligen Verfügung in der Sache selbst mit dem Vollwiderspruch zu wehren und einen weiteren Teil der einstweiligen Verfügung in der Sache selbst hinzunehmen und insoweit isoliert die Kostenentscheidung anzugreifen. Denn § 93 ZPO umfasst auch ein Teilanerkenntnis und gilt dann für den betreffenden Teil des Streitgegenstands.
5. Um den Vorteil des § 93 ZPO in zeitlicher Hinsicht zu wahren, muss der Kostenwiderspruch bei Einlegung "sofort" als solcher bezeichnet werden, nicht dagegen sogleich nach Zustellung der einstweiligen Verfügung eingelegt werden. Denn der Rechtsbehelf des Widerspruchs (und damit auch des Kostenwiderspruchs) ist - abgesehen von Verwirkungsaspekten - unbefristet möglich.
Einblicke Wirtschafts- und Steuerrecht
Das Anbieten von Hörgeräten auf einer Internetplattform verstößt dann gegen § 1 Abs.1 S.1 PAngV und ist somit wettbewerbswidrig, wenn auf dem Weg zu einer bestimmten Hörgerätbestellung lediglich die Produktpalette der Hörgeräte nach bestimmten Preisklassen vorgestellt wird ("ab 199,- €") und nicht der Selbstzahlerpreis, folglich das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Interessent nach Auswahl des Hörgerätes den vollen Betrag einsehen kann, da Endpreisangaben dem Angebot und vorliegend der Werbung mit den Preisen in einem eindeutigen sachlichen Zusammengang stehen müssen.
Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer AdwordsAnzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen - Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.
Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer AdwordsAnzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen - Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.
a) Bei einem Gebrauchsgegenstand können nur solche Merkmale Urheberrechtsschutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG begründen, die nicht allein technisch bedingt, sondern auch künstlerisch gestaltet sind. Eine Gestaltung genießt keinen Urheberrechtsschutz, wenn sie allein aus zwar frei wählbaren oder austauschbaren, aber technisch bedingten Merkmalen besteht und keine künstlerische Leistung erkennen lässt. Allein durch die Ausnutzung eines handwerklich-konstruktiven Gestaltungsspielraums oder durch den Austausch eines technischen Merkmals durch ein anderes entsteht noch kein eigenschöpferisches Kunstwerk.
b) Wer für einen Gebrauchsgegenstand Urheberrechtsschutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG beansprucht, muss genau und deutlich darlegen, inwieweit der Gebrauchsgegenstand über seine von der Funktion vorgegebene Form hinaus künstlerisch gestaltet ist.
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