Qualitätsprobleme bei Mercedes und einzelne Lesererfahrungen.
In: "Hinhalte-Taktik: Verprellte Käufer", Auto Motor und Sport, Heft 9, 13.04.2005, Seite 21.
Qualitätsprobleme bei Mercedes und einzelne Lesererfahrungen.
In: "Hinhalte-Taktik: Verprellte Käufer", Auto Motor und Sport, Heft 9, 13.04.2005, Seite 21.
a) Von einem markenmäßigen Gebrauch i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist auszugehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der Klagemarke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der Klagemarke eine gedankliche Verknüpfung zwischen Klagemarke und Kollisionszeichen herstellen.
b) Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein.
Zu den Unterschieden zwischen Gewährleistung und Garantie und den Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs.
In: "Garantie gegen Ärger", Auto Motor und Sport, Heft 3, 19.01.2005, Seite 135
Die Befugnis des gewählten Vertreters einer Gruppe ausübender Künstler, die den Künstlern zur gesamten Hand zustehenden Leistungsschutzrechte geltend zu machen, erstreckt sich auch auf vor seiner Amtszeit entstandene Leistungsschutzrechte früherer Gruppenmitglieder, wenn es sich bei der Künstlergruppe um einen über einen längeren Zeitraum unabhängig von einem Wechsel der Mitglieder in seiner Eigenart fortbestehenden Zusammenschluß handelt.
Ein Festspielorchester, das alljährlich für die Festspielsaison zusammengestellt wird, ist ein solcher auf Dauer angelegter Zusammenschluß, selbst wenn dessen Mitglieder nur für den Zeitraum der jeweiligen Festspielsaison unter Vertrag genommen werden und zwischen den Spielzeiten einzelne Mitglieder ausscheiden und neue hinzutreten.
In: "Schrammen am Stern - Elektronikärger, Bremsdefekte, Rückrufe: Der W211 sorgt für überraschend viel Ärger", Auto Bild, Nr. 47, 19.11.2004, Seiten 84 f.
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