- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das steuerrechtlich Einspruchsverfahren beginnt mit der Einlegung eines Einspruch. Anschließend überprüft die Finanzbehörde ihre Entscheidung nochmals. Das Ergebnis teilt sie dem Einspruchsführer in einer Einspruchsentscheidung mit. Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Ohne das Einspruchsverfahren durchlaufen zu haben ist eine Klage in der Regel nicht möglich. Das Einspruchsverfahren ist im siebten Teil der Abgabenordnung (§§ 347 ff. AO) geregelt.
Ablauf des Einspruchsverfahren
Das Einspruchsverfahren beginnt mit der Einlegung des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid.
Danach prüft das Finanzamt den Einspruch in zwei Stufen:
- Zulässigkeit des Einspruchs
- Begründetheit des Einspruchs
Anschließend trifft die Finanzbehörde eine Einspruchsentscheidung. Diese beendet des Einspruchsverfahren.
Dauer des Einspruchsverfahren
Das Einspruchsverfahren kann unterschiedlich lange dauern. Die Verfahrensdauer hängt neben der aktuellen Auslastung des Finanzamts vor allem von der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts ab. Außerdem hängt die Verfahrensdauer auch davon ab, ob noch weitere Verfahren wie z.B. ein finanzgerichtliches Musterverfahren oder ein Steuerstrafverfahren zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass das Finanzamt vor einer Entscheidung über den Einspruch zunächst dieses weitere finanz- oder strafrechtliche Verfahren abwartet.
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 16. Februar 2015
- Aktualisiert: 17. Juni 2020