- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register setzt das Eintragungsverfahrens in Gang. Einzelheiten regeln die Art. 25 - 28 GMV. Das Anmeldeverfahren entspricht im Wesentlichen der deutschen Markenanmeldung, auf die verwiesen werden kann.
- Aktualisiert: 02. März 2015