Markenrechtliches Eintragungsverfahren DE
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Relative Schutzhindernisse dienen (anders als die die absoluten Schutzhindernisse) nicht öffentlichen, sondern privaten Interessen des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens. Sie sind sie vom für die Markeneintragung zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nur zu berücksichtigen, wenn der Inhaber der kollidierenden Marke seine Rechte geltend macht und sie dem Anmelder der prioritätsjüngeren Marke entgegenhält. Relative Schutzhindernissesind in den §§ 9 und 11 bis 13 MarkenG geregelt.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Ältere Marken und andere Kennzeichen sind typische relative Schutzhindernisse. Neben den in § 12 MarkenG als relative Schutzhindernisse genannten älteren Benutzungsmarken und geschäftlichen Bezeichnungen benennt § 9 MarkenG für ältere Registermarken einzelne relative Schutzhindernisse.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Schutzdauer und Verlängerung einer Marke richten sich nach § 47 MarkenG. Mit dem Markenrechtsmoderniesierungsgesetz (MaMoG) haben sich Änderungen bei der Berechnung ergeben. Zur Bestimmung von Schutzdauer und Verlängerung einer Marke ist deshalb zu unterscheiden, ob die Marke vor oder ab dem 14.01.2019 eingetragen wurde.