Einkommen Steuer
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Beschränkter Einspruch gegen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung

Sehr hilfreich war es, dass in einer Angelegenheiten aus dem Steuerstrafrecht sich unser Mandant von Anfang an mit "offenen Karten" an unsere Kanzlei wandte. Er räumte die Hinterziehung von Steuern ein und bat in der Beratung optimale Schadensbegrenzung. Unser Ansatz war insoweit ein aufgrund der Höhe der hinterzogenen Steuern ein Strafbefehlsverfahren. In diesem haben wir nach ausführlicher Abstimmung mit unserem Mandanten einen auf die Rechtsfolge beschränkten Einspruch eingelegt.

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Einspruch "light" gegen Strafbefehl

Der Strafbefehl ist ein im Strafrecht vorwiegend bei weniger schwerwiegenden Delikten genutztes Mittel, um ein Verfahren ohne mündliche Verhandlung, und damit zeit- und kostensparend "über die Bühne" zu bringen. Nach Prüfung der Ermittlungsakte durch das Gericht erlässt dieses einen Strafbefehl und stellt diesen dem Angeschuldigten zu. So auch im Falle eines unserer Mandanten, der sich nach Erhalt eines solchen Schreibens an unsere Kanzlei gewandt hatte. Nachdem schnell klar war, dass die ihm vorgeworfenen Delikte der Steuerhinterziehung allesamt tatsächlich begangen worden waren, ging es nun darum, die Konsequenzen möglichst gering zu halten.

Sodann wurde gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Ein solcher hat grundsätzlich die Funktion, den Strafbefehl aufheben zu lassen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, den Einspruch lediglich auf die Rechtsfolge - im Einzelnen also die konkrete, zu erwartende Strafe (Anzahl und Höhe der Tagessätze im Falle einer Geldstrafe) zu beschränken. Dieses Vorgehen hat dabei gleich zwei Vorteile: Einerseits ist das Gericht gehalten, eine unter Umständen von der Staatsanwaltschaft eingehend zu hoch angesetzte Strafe nocheinmal genau zu überprüfen. Ferner legen die Gerichte einen solchen "reduzierten" Einspruch regelmäßig als Geständnis aus, was einer wohlwollenden Ansetzung der Strafe zugute kommt. Da benannter Mandant im Übrigen die hinterzogene Steuer bereits beglichen hatte, und darüber hinaus vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, konnte die Strafe letztlich auf ein Minimum reduziert werden.

Bewertung und Empfehlung

Die Höhe der Tagessätze, die als Strafe in den meisten Fällen der Steuerhinterziehung zu verrichten sind, richtet sich primär nach den finanziellen Verhältnissen der Betroffenen einerseits, und der Schwere der Vergehen andererseits. Darüber hinaus spielen aber noch - wie im gezeigten Fall - weitere Kriterien wie die Einsicht der Tat, Reue, Sühneverhalten und strafrechtliche "Karriere" bei der Strafzumessung eine Rolle. Darüber hinaus sieht das Steuerstrafrecht verschiedene Optionen vor, sich durch eine Selbstanzeige in die Straffreiheit zu "retten". Voraussetzung hier ist selbstredend, dass freiwillig, und damit bevor die Finanzbehörden Kenntnis von der Hinterziehung erlangen, entsprechend gehandelt wird.