Tanzschule Stange
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Unberechtigte Abmahnung wegen Videoaufnahmen erfolgreich abgewehrt

Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem diese von der neben ihrem Haus befindlichen Tanzschule eine anwaltliche Abmahnung erhalten hatte. Hier wurde ihr vorgeworfen, vor der Einrichtung wartende Schüler ungefragt zu beobachten, zu belauschen und gar zu filmen. Gegen die Abmahnung und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung konnte allerdings erfolgreich vorgegangen werden.

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Wer gern tanzt, dem ist leicht gegeigt

Tatsächlich stellte sich der Sachverhalt gänzlich anders dar, als von der Gegenseite in der Abmahnung vorgeworfen. Zwar hatte die Mandantin tatsächlich vereinzelt das Grundstück der angrenzenden Tanzschule in Augenschein genommen, und auch Fotos sowie Videos hiervon gemacht. Dies erfolgte jedoch aus gutem Grund: Besagtes Studio sollte nach den Plänen der Betreiberin und zum Unmut der Mandantin umgebaut werden, weswegen vor einem Berliner Gericht ein baurechtlicher Rechtsstreit anhängig war. Um hierfür Beweismaterial zu sammeln, dokumentierte die Mandantin vereinzelt die Umstände auf dem Gelände - hierzu zählte unter anderem eben auch, inwiefern ein möglicher Umbau sich auf Lärmbelästigungen und Ähnliches durch Besucher auswirkt. Da teilweise mehr als zwanzig Schüler - wohlgemerkt unter Verstoß gegen geltende Corona-Maßnahmen - vor und auf dem Grundstück der Mandantin warteten, hatte sie jeden Grund, dies festzuhalten. Etwaige Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welche ohnehin sehr zweifelhaft waren, waren daher in jedem Fall gerechtfertigt. Nachdem diese Argumentation der Gegenseite näher gebracht wurde, und die geforderte Unterlassungserklärung dementsprechend auch nicht abgegeben wurde, konnte die Akte dank dann ausbleibender Gegenreaktion erfolgreich abgeschlossen werden.

Bewertung und Empfehlung

Der Mandantin stand dem Grunde nach sogar ein Unterlassungsanspruch gegen die Betreiber der Tanzschule zur Seite, da diese diverse Kameras auf ihrem Gründstück angebracht hatten, die auch Einfahrt und Haus der Mandantin einsahen. Um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht weiter zu strapazieren, wurde von einer rechtlichen Auseinandersetzung diesbezüglich allerdings abgesehen. Ein solches Vorgehen kann im Falle von Streitigkeiten zwischen Nachbarn durchaus empfehlenswert sein. "Schlammschlachten" können mitunter kostenintensiv und vorallem nervenaufreibend sein. Derart "diplomatisch-taktische" Fragestellungen können auch im Rahmen einer anwaltlichen Beratung erörtert werden, und die entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich des besten Vorgehens dann gezogen werden.

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