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Geklaute Inhalte bei Wikipedia veröffentlicht

Vor einiger Zeit wurden auf der Internet-Enzyklopädie Wikipedia in einem Artikel zum Thema Steuerfahndung mehrere Inhalte publiziert, die allerdings zuvor von einem unserer Anwälte verfasst und auf unserer Domain www.steuerdelikt.de veröffentlicht worden waren. Nach kurzer Aufforderung an Wikipedia wurden die Texte allerdings zeitnah entfernt beziehungsweise entsprechend kenntlich gemacht.

Bild: Gerd Altmann, Pixabay

Wer hat hier bei wem abgeschaut?

Eine Aufforderung an das Online-Lexikon war - neben der letztlich ohne Einwilligung erfolgten Übernahme urheberrechtlich geschützter Texte - auch deshalb erforderlich, da der Anschein erweckt wurde, die auf www.steuerdelikt.de veröffentlichten Inhalte seien zuvor unsererseits von Wikipedia abgeschrieben worden. Tatsächlich lag der Fall aber genau umgekehrt.

Wikipedia wurde im Rahmen der Aufforderung gebeten, entweder die Texte zu löschen oder aber diese im Einklang mit den §§ 51, 63 des Urhebergesetzes (UrhG) korrekt zu zitieren und eine Quellenangabe beizufügen. Diese Vorschriften beinhalten einerseits die Zitierfreiheit, nach welcher unter bestimmten Voraussetzungen Textbausteine zum Zwecke des Zitats verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Regelmäßig ist allerdings, wie in § 63 UrhG festgelegt, eine entsprechende Quellenangabe zu machen. Dieser Anfrage kam die Plattform indes sehr zeitnah nach, weswegen die Angelegenheit letztlich bald aus der Welt geschafft werden konnte.

Bewertung und Empfehlung

Dass auf Wikipedia urheberrechtlich geschützte Texte veröffentlicht werden, ist nicht zuletzt aufgrund der Masse des Materials keine Seltenheit. Der Betreiber "durchkämmt" die Seite bereits selbst mit Hilfe von Algorithmen präventiv auf etwaige Rechtsverletzungen, kann hierbei aber nicht immer alle Verstöße entdecken. Wikipedia ist dann allerdings aufgrund der sogenannten Störerhaftung als Bereitsteller der Plattform verpflichtet, nach erfolgtem Hinweis etwaige urheberrechtswidrigen Inhalte zu entfernen, oder - je nach Wunsch - als Zitat inklusive Quellenangabe kenntlich zu machen.

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