Sind AGB auf der Vertragsrückseite wirksam?

Nein. Der bloße Abdruck von AGB auf der Vertragsrückseite genügt nicht für die Einbeziehung in den Vertrag. Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn auf der Vorderseite ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.

Weitere Informationen zur Wirksamkeit von AGB...

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