Wann findet keine strenge AGB-Kontrolle statt ?

Im Bereich der Personenbeförderungs-, sowie der Post- und Telekommunikationsverträge findet genauso keine Einbeziehungskontrolle wie bei Verwendung von AGB gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlichen Sondervermögens statt.

Gleiches gilt bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb- und Familien- und Gesellschaftsrechts sowie auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

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