Wann sind AGB wirksamer Vertragsbestandteil geworden?

Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten erst dann als Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in den Vertrag "miteinbezogen" worden sind.

Für eine wirksame Einbeziehung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen § 305 Abs. 2 BGB:

  • bei Vertragsschluss ausdrücklicher Hinweis des Verwenders oder
  • falls Hinweis unverhältnismäßig schwierig ist: deutlich sichtbarer Aushang
  • Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme
  • Einverständnis des Kunden

Weitere Informationen zur Einbeziehung von AGB in den Vertrag...

 

 

 

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