Was ist ein Designrecht?

Das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) schützt die ästehtische Gestaltung eines Erzeugnisses. Es kann sich z.B. auf eine Grafik oder ein Schriftzeichen beziehen. Zur ästhetischen Gestaltung gehören: Farbe, Form, Umriss oder Material des Erzeugnisses. Notwendig für den Erwerb eines Geschmacksmusterrechts ist, dass die Gestaltung neu ist und "Eigenart" hat. 

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