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Häufige Fragen zum Persönlichkeitsrecht

Was ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird jedem Menschen gemäß Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz gewährt.

Danach hat jeder das Recht „auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Diese Formulierung ist denkbar weit. Es gibt verschiedene durch die Rechtsprechung konkretisierte Ausprägungen:

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Worauf ist bei der Veröffentlichung von Fotos zu achten?

Bei Fotos ist insbesondere darauf zu achten, dass die Personen, die darauf abgebildet sind, grundsätzlich vor der Veröffentlichung ihre Einwilligung hierzu geben müssen. Zu diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, beispielsweise § 23 II KUG.

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Wie beeinflusst das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Presserecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht stellt die wichtigste Grenze für die Pressefreiheit dar. Es ist hat Verfassungsrang und wird daher besonders geschützt. Die Pressefreiheit kann immer nur soweit gehen, wie nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht unverhältnismäßig verletzt wird.

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