Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Medienrecht

Müssen Journalisten die Identität ihrer Informanten preisgeben?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass es u.a. Aufgabe der Medien ist, die staatliche Gewalt zu kritisieren und gewissermaßen zu kontrollieren.[1] Dies wäre unter einem Preisgabezwang der Informanten nicht möglich. Analog hierzu dürfen die Strafverfolgungsbehörden auch nicht ohne weiteres Durchsuchungen in Redaktionsräumen durchführen und es besteht für Presseangehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO.

Weitere Informationen zum Informantenschutz im Presserecht..



[1] BVerfGE 20, 162–230

Wie beeinflusst das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Presserecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht stellt die wichtigste Grenze für die Pressefreiheit dar. Es ist hat Verfassungsrang und wird daher besonders geschützt. Die Pressefreiheit kann immer nur soweit gehen, wie nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht unverhältnismäßig verletzt wird.

Weitere Informationen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht...

Was ist der so genannte presserechtliche Auskunftsanspruch?

Die Landespressegesetze verpflichten die Behörden grundsätzlich dazu, bei Anfragen von Presseangehörigen Auskunft zu geben. Ausnahmen hierzu bilden insbesondere die Behörden bindende Geheimhaltungsvorschriften.

Weitere Informationen zum presserechtlichen Auskunftsanspruch...

 

Was passiert bei Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Tatsache und Meinung?

Bei Zweifeln ob es sich um eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung handelt, wird diejenige Deutung zugrunde gelegt, die für das in Anspruch genommene Medium günstiger ist.

Das Grundrecht der Meinungsäußerung verbietet es dem Gericht in einem solchen Fall bei seiner Entscheidung diejenige Deutung zugrunde zu legen, die zu einer Verurteilung führt, ohne die anderen Deutungen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen. 

Weitere Informationen zur Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen...

Unverbindliche Anfrage