Müssen Journalisten die Identität ihrer Informanten preisgeben?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass es u.a. Aufgabe der Medien ist, die staatliche Gewalt zu kritisieren und gewissermaßen zu kontrollieren.[1] Dies wäre unter einem Preisgabezwang der Informanten nicht möglich. Analog hierzu dürfen die Strafverfolgungsbehörden auch nicht ohne weiteres Durchsuchungen in Redaktionsräumen durchführen und es besteht für Presseangehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO.

Weitere Informationen zum Informantenschutz im Presserecht..



[1] BVerfGE 20, 162–230

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