Ein presserechtlicher Anspruch kann außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden.
Außergerichtlich lässt sich der Anspruch zunächst durch eine Abmahnung durchsetzen. Gerichtlich kann man mit der einstweiligen Verfügung, mit einem Hauptsacheverfahren und einer Zwangvollstreckung seine Ansprüche durchsetzen.
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