Kann eine Abmahnung unlauter sein?

Ja, eine Abmahnung kann eine unlautere geschäftliche Handlung sein.

Eine Abmahnung ist eine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG. Voraussetzung für eine rechtmäßige Abmahnung ist, dass der Abgemahnte gegen eine Wettbewerbsvorschrift verstoßen hat und der Abmahnende zur Abmahnung berechtigt ist. Ziel der Abmahnung ist es, den Abgemahnten außergerichtliche zur Unterlassung einer bestimmten unlauteren Handlung aufzufordern und diese Forderung mithilfe einer Geldstrafe im Falle des erneuten Verstoßes durchzusetzen.

Dementsprechend ist eine Abmahnung selbst eine unlautere geschäftliche Handlung, die im Sinne des § 3 Abs.1 UWG geeignet ist, die Interessen des abgemahnten Unternehmers spürbar zu beeinträchtigen, wenn kein die Abmahnung begründender Tatbestand des UWG  erfüllt ist.

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