Wie kann sich ein Unternehmer gegen Wettbewerb der öffentlichen Hand schützen?

Auch bei geschäftlichen Handlungen der öffentlichen Hand, gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts, jedenfalls wenn der Staat fiskalisch, also erwerbswirtschaftlich (nicht hoheitlich) tätig wird.

Ist dies der Fall, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der öffentlichen Hand. D. h. in diesem Fall kann von Zivilgerichten die Einhaltung der Wettbewerbsregeln geprüft werden und Verstöße ziehen dieselben Rechtsfolgen nach sich, wie die von rein privaten Unternehmen.

Im Einzelnen sind Fälle, in denen die öffentliche Hand als Wettbewerber auftritt, jedoch sehr umstritten und im Detail müssen viele Ausnahmen zum Grundsatz der Gleichbehandlung gemacht werden.

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