Wann wird ein Vertrag wirksam?

Grundsätzlich wird ein Vertrag mit Vertragsschluss wirksam. Das Wirksamwerden kann jedoch vom Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängen. Insbesondere kann der Verstoß gegen Formvorschriften zur Unwirksamkeit führen (§ 125 BGB) oder es kann auf eine Einwilligung (§ 107 BGB) oder auf eine Genehmigung (§ 108 BGB) der gesetzlichen Vertreter eines nicht voll Geschäftsfähigen ankommen.

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