Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung bei der sich die eine Partei verpflichtet, dem Vertragspartner die Mietsache zur Nutzung zu überlassen. Die andere Partei verpflichtet sich im Gegenzug die Miete zu entrichten. Die Mietsache muss dabei frei von Mängeln überlassen werden (§§ 535 ff. BGB).
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