Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet eine bestimmte Sache (Werk) für den Besteller herzustellen. Der Besteller verpflichtet sich im Gegenzug zur Werklohnzahlung (§ 631 BGB). Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung als auch die Veränderung einer Sache sein.
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