Individuelle Vereinbarungen gehen gemäß § 305b BGB den AGB vor. Von den AGB abweichende Individualabreden können dabei auch stillschweigend oder nachträglich getroffen werden.
Weitere Informationen zur Individualabrede...
Individuelle Vereinbarungen gehen gemäß § 305b BGB den AGB vor. Von den AGB abweichende Individualabreden können dabei auch stillschweigend oder nachträglich getroffen werden.
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