Ja, AGB können auch bei Vertragsschlüssen im Internet wirksam einbezogen werden.
Häufige Fragen zum AGB-Recht
Eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte durch AGB ist grundsätzlich nicht möglich (§ 309 Nr. 8 b) BGB). Lediglich beim Verkauf gebrauchter Sachen kann die gesetzlich geregelte Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.
Weitere Informationen zu unzulässigen AGB...
Individuelle Vereinbarungen gehen gemäß § 305b BGB den AGB vor. Von den AGB abweichende Individualabreden können dabei auch stillschweigend oder nachträglich getroffen werden.
Weitere Informationen zur Individualabrede...
Nein, gemäß § 306 Abs. 1 BGB gilt der Grundsatz, dass der Vertrag im übrigen wirksam bleibt.