Was ist Datenschutz überhaupt?

Hier darf man nicht der Gefahr erliegen, aus dem Begriff „Datenschutzrecht“ das Schutzgut „Daten“ zu schlussfolgern. Das Datenschutzrecht schützt nicht Daten vor Verarbeitung, sondern Nutzer vor Daten! Primärer Schutzgegenstand des Datenschutzrechts ist folglich zu allererst das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in Ausgesaltung des Rechts an der informationellen Selbstbestimmung.

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