Was sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Datenschutzerklärung?

Die verantwortliche Stelle hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die folgenden Punkte innerhalb der Datenschutzerklärung zu unterrichten:

  • dass Daten gespeichert werden
  • Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung/Verwendung personenbezogener Daten
  • über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 (ABl. EG Nr. L 281 S. 31)
  • über die Identität der verantwortlichen Stelle
  • ggf. von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten
  • ggf. über die Kategorien von Empfängern

Die Benachrichtigung ist erforderlich, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Sie muss in allgemein verständlicher Form erfolgen. Ebenso wie das Impressum sollte die Datenschutzerklärung von jeder Seite des Internetauftritts verlinkt sein.

Unterbleibt die Benachrichtigung, oder erfolgt sie nicht ordnungsgemäß kann gem. § 43 Abs.1 Nr. 8 BDSG ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR verhängt werden.

Unverbindliche Anfrage