fragezeichen

Häufige Fragen zum Markenrecht

Was sind relative Schutzhindernisse?

Das sind die Löschungsgründe aus den §§ 9- 13 MarkenG. Sie dienen ausschließlich der Wahrung von privaten Interessen des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens.

Kann jedes markenfähige Zeichen markenrechtlichen Schutz erlangen?

Nein. Zwar können grundsätzlich alle markenfähigen Zeichen geschützt werden, das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen.

Was regelt der Markenlizenzvertrag?

Der Markenlizenzvertrag ist ein spezieller Lizenzvertrag und regelt die Verwertung von Marken. Dabei können Art und Umfang der Rechteeinräumung, sowie Beschränkungen von den Parteien frei vereinbart werden. Auch die Art der Lizenzierung kann von den Parteien selbst bestimmt werden.

Ein Markenlizenzvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden. Es empfiehl sich jedoch aus Beweisgründen den Vertrag schriftlich abzuschließen. Nicht nur die Art der Lizenzierung kann von den Parteien vereinbart werden, sondern auch die Art der Beschränkung. So lassen sich z.B. Gebiets-, Zeit,- und Quoten- und Mengenlizenzen unterscheiden. 

Weitere Informationen zum Markenlizenzvertrag...

Was sind geschäftliche Bezeichnungen?

Geschäftliche Bezeichnungen sind Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Anders als die Marke weist eine geschäftliche Bezeichnung nicht auf die Ware, sondern auf den Unternehmer bzw. das Unternehmen hin.

Weitere Informationen zu den geschäftlichen Bezeichnungen...

 

Was ist der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht?

Dieser Grundsatz besagt, dass wenn zwei Markenrechte miteinander kollidieren, das jeweils früher angemeldete Recht vorrangig ist.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur hinsichtlich eingetragener Marken, sondern auch, wenn eine Kollision mit geschäftlichen Bezeichnungen oder Herkunftsangaben droht.

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